Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistenten

Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung fordert alle Beteiligten dazu auf, sich für die Integration der Berufsausbildung zum/zur Sozial pädagogischen Assistenten/-in in das duale System nach Berufsbildungsgesetz einzusetzen.

Eine Überführung dieser Berufsausbildung ermöglicht eine wertschätzende bundesweite Gleichstellung mit klassischen Berufen des dualen Systems. Der daraus resultierende Berufsausbildungvertrag nimmt die Arbeitgeber/-innen in die Verantwortung und sorgt für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung.

Begründung

Die zweijährige Berufsausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/ -in findet in Schleswig-Holstein bisher im Rahmen von vollschulischen Bildungsgängen an Beruflichen Schule statt. Innerhalb des Bildungsganges finden Praxisphasen von 20 Wochen statt, während der die Schüler/- innen die Arbeitsfelder in einer Kindertagesstätte kennenlernen sollen und Aufgaben im Rahmen der Ausbildung zu erledigen haben. Diese in Schleswig-Holstein angebotene vollschulische Berufsausbildung ist an staatlichen Beruflichen Schulen kostenlos. Die Schüler/-innen erhalten keine Ausbildungsvergütung. Die Absolventen können nur als nicht verantwortliche Zweitkraft z.B. in Kindertagesstätte eingesetzt werden. Diese und vergleichbare Berufsausbildungen sind bundesweit uneinheitlich geregelt und werden u.U. über Ländergrenzen hinweg nicht einheitlich anerkannt.

Spätere Arbeitgeber/-innen lernen ggf. spätere Arbeitnehmer/-innen während der Praxisphase kennen und stellen diese später ein, beteiligen sich finanziell aber nicht an der Ausbildung. Da die Lernenden nicht bereits während der Ausbildung als Auszubildende eingestellt sein müssen, übernehmen die Arbeitgeber/-innen keine Verantwortung hinsichtlich der Gewinnung des Berufsnachwuchses.